E-Rechnung für Handwerker: Was gilt, und wie es einfach geht
Seit 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen – schrittweise. Hier steht, was das für Ihren Betrieb bedeutet, und wie Handfast es für Sie erledigt.
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Die Fristen
- Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer.
- Ab 1. Januar 2027: Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen an andere Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 1. Januar 2028: Die Ausstellungspflicht gilt für alle übrigen Unternehmen.
Ausgenommen sind Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Ausstellen. Handwerksverbände fordern derzeit, die Frist 2027 um ein Jahr zu verschieben; beschlossen ist das nicht (Stand: Oktober 2026).
Was ist eine E-Rechnung?
Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung. Gemeint ist ein strukturiertes Format nach der europäischen Norm EN 16931 – in Deutschland vor allem XRechnung (reine XML-Datei) und ZUGFeRD (PDF mit eingebetteter XML-Datei). ZUGFeRD hat den Vorteil, dass Menschen das PDF lesen und Programme die Daten verarbeiten können.
Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Betrieb klären Sie Einzelfälle bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Was Handfast für Sie erledigt
Ausstellen: automatisch
Jede Rechnung aus Handfast ist ein PDF mit eingebetteter ZUGFeRD-E-Rechnung (Profil EN 16931). Sie müssen nichts umstellen.
Empfangen: einlesen statt abtippen
XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien vom Großhandel werden eingelesen – Lieferant, Beträge und Steuer stehen sofort im Beleg.
Unterstützt die GoBD
Belege und Rechnungen werden festgeschrieben und Änderungen protokolliert – eine wichtige Grundlage für die ordnungsgemäße Aufbewahrung.
Häufige Fragen
Muss ich Privatkunden eine E-Rechnung schicken?
Nein. Für Privatkunden reicht weiterhin ein PDF oder Papier. Handfast erzeugt trotzdem für alle dasselbe PDF – Privatkunden merken von der eingebetteten Datei nichts.
Reicht ein PDF ab 2027?
Für Betriebe über 800.000 € Vorjahresumsatz nicht mehr bei Rechnungen an Unternehmen; ab 2028 für alle. Ein PDF mit eingebetteter ZUGFeRD-Datei erfüllt die Anforderung.
In 2 Minuten startklar
Firmenname und E-Mail eintragen, sofort loslegen – ohne Installation, ohne Kreditkarte. Nach 30 Tagen entscheiden Sie, ob Sie bleiben.